Liebe Vereinsmitglieder,
2021 hat so angefangen, wie das alte Jahr endete. Wir wissen, dass wir nicht wissen, wie es mit dieser Pandemie weiter geht. Die zu verkrafteten Einschränkungen sind doch erheblich. Wir haben aber einen entscheidenden Vorteil, weil wir unsere Gärten haben und uns ganz legal darin bewegen können. Auch im Winter gibt es immer etwas zu werkeln und wir sollten schon an das Frühjahr und an die ersten Bestellungen denken.
Die Vorstandsarbeit ist unter diesen Bedingungen ebenfalls eingeschränkt. Kommuniziert wird per Telefon bzw. WhatsApp und E-Mail. Finanztechnisch ist das Jahr 2020 abgeschlossen, die Revision wird sobald es möglich ist, durchgeführt. Gegenwärtig werden die Beitragsrechnungen erstellt und Anfang Februar per E-Mail oder per Post zugestellt. Die im Herbst erteilte Freistellung von der Körperschafssteuer hat auch bewiesen, dass wir mit unseren Finanzen richtig wirtschaften.
Im vergangenen Jahr sind neue Vereinsmitglieder zu uns gestoßen. Wen wundert es, dass unter diesen Coronabedingungen mancher über neue Gesichter in unserer Anlage staunt. Das wird sich hoffentlich in diesem Jahr ändern.
Am Ende des vergangenen Jahres haben unser Ehrenvorsitzender Eberhard Pappritz und seine Gattin den Verein verlassen. Der Garten wurde seinem Sohn übergeben und sie werden weiter als Gäste in der Anlage weilen.
Der Garten Nr. 2 wird im Frühjahr zur Vergabe angeboten werden. Der Garten Nr. 8 wird nicht weiter vergeben. Es ist geplant, ihn als Gerätelager/Werkstatt für die Anlage zu nutzen und die Rasenfläche eventuell zu erweitern. Die endgültige Entscheidung darüber trifft aber die Mitgliederversammlung.
Mitgliederversammlung:
Diese wurde zum wiederholten Mal verschoben. Wann wir sie einberufen können und damit auch der neue Vorstand gewählt werden kann, steht weiter in den Sternen. Lt. Gesetz bleibt somit der der bisherige Vorstand geschäftsführend tätig.
In diesem Kalenderjahr hat unser Verein wieder die Feststellung der Gemeinnützigkeit zu beantragen. Neben einer umfangreichen Dokumentation erfolgt auch eine Inspektion der Anlage durch die staatlichen Organe. Wir haben dabei die Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes zu beweisen. Es liegt somit an jedem Einzelnen von uns, ob wir diese Gemeinnützigkeit wieder erhalten oder zukünftig auf Vergünstigungen verzichten müssen.
In diesem Sinne:
Bleibt alle gesund und auf ein schönes erfolgreiches Gartenjahr 2021!
Auritz, 13.01.2021
Werner Hahn
Vorsitzender